AGB, Versand und Widerruf

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Fernabgabegesetz

1 Geltungsbereich und Anwendung

(1) Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Firma Messing-Zawadski über die Anfertigung und Lieferung von Werkstücken aller Art (Reproduktionen), der Ausführung von Bauleistungen, sowie die Arbeit an und dem Verkauf von Produkten aller Art.

(2) Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten die Firma Messing-Zawadski auch dann nicht, wenn der Einbeziehung dieser AGB seitens des Vertragspartners nochmals widersprochen wird. Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gelten die AGB der Firma Messing-Zawadski spätestens mit Eingang der Auftragsbestätigung oder Bestellung als akzeptiert. Dasselbe gilt für eine Auftragserteilung oder Bestellung per E-Mail.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(4) Sämtliche Vereinbarungen werden schriftlich oder in Textform getroffen. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden werden nicht getroffen.

2 Lieferung, Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus allen mit der Firma Messing-Zawadski geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Firma Messing-Zawadski.

(2) Transportkosten und Verpackung gehen, wenn nicht im Einzelfall anders angeboten, stets zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, geht die Gefahr spätestens mit dem Ausgang der Ware aus dem Lager der Firma Messing-Zawadski auf den Kunden über.

3 Zahlung, Skonto

(1) Rechnungen der Firma Messing-Zawadski sind sofort fällig und zahlbar. Erfolgt Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ist der Firmenkunde zu einem Abzug von 2 Prozent Skonto auf den Nettorechnungsbetrag berechtigt. Nach Ablauf dieser Frist werden Skontoabzüge nicht mehr anerkannt.

(2) Rechnungsbeträge von nicht mehr als 100,00 Euro/netto sind sofort ohne jeden Abzug auszugleichen. Ein Anspruch auf Skonto besteht für solche Rechnungen nicht.

(3) Skonto wird nicht gewährt, wenn vorangegangene (ältere) Rechnungen auch nur teilweise unbezahlt sind.

4 Preise

(1) An Preisangebote hält sich die Firma Messing-Zawadski jeweils 12 Wochen gebunden, wenn in dem konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Wird auf ein Angebot der Firma Messing-Zawadski durch den Kunden ein Auftrag nur eingeschränkt erteilt, oder wird später auf Wunsch des Kunden nur ein Teil des erteilten Auftrags ausgeführt, gilt folgendes: Für die Abrechnung des tatsächlich erteilten Auftrags bzw. des tatsächlich durchgeführten Teils des Auftrags ist die Firma Messing-Zawadski an das ursprüngliche Preisangebot nicht mehr gebunden, wenn und soweit mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Angebots nicht beauftragt werden oder zur Ausführung kommen. Maßgeblich ist die Nettosumme des ursprünglichen Angebots. In diesen Fällen bestimmt die Firma Messing-Zawadski den zu zahlenden Preis nach billigem Ermessen, § 315 BGB.

5 Rücksendung

(1) Warenrücksendungen durch Unternehmer werden nur angenommen, wenn die Firma Messing-Zawadski zuvor schriftlich oder in Textform hierzu ihr Einverständnis erklärt hat. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein und frei Haus an die Firma Messing-Zawadski zugestellt werden.

(2) Das gilt nicht für Warenrücksendungen aus Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern. Für solche gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei einem Verkaufspreis bis zu 40,00 € trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung jedoch auch dann, wenn er Verbraucher ist.

6 Gewährleistung

(1). Beim Verkauf von Waren an Unternehmer ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Das gilt auch bei der Herstellung oder der sonstigen Lieferung von Waren an Unternehmer.

(2) Ist mit Kaufleuten die Anwendung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts individuell vereinbart worden, gilt jeweils die auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß abgekürzte Gewährleistungsfrist als vertraglich vereinbart. Mängelrügen sind jedoch unverzüglich zu erheben, schriftlich oder in Textform.

(3) Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Gewährleistungsfristen sind abgekürzt. Die Frist beträgt für den Verkauf von Neuware zwei Jahre, beim Verkauf von Gebrauchtwaren jedoch nur ein Jahr.

7 Sonderanfertigungen, Lieferzeit

(1) Reproduktionen sind stets Sonderanfertigungen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder der Widerruf des erteilten Auftrags durch den Kunden ist deshalb ausgeschlossen.

(2) Die Lieferzeit für Werkstücke aller Art (Reproduktionen) beträgt ca. 8 – 10 Wochen ab Eingang der Bestellung. Die Firma Messing-Zawadski behält sich für die Lieferung eine Nachfrist von weiteren 2 Wochen vor, wird dem Besteller derartige Verzögerungen jedoch rechtzeitig anzeigen. Im Falle höherer Gewalt haftet die Firma Messing-Zawadski nicht für Lieferverzögerungen. Die Firma Messing-Zawadski ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

(3) Durch Handarbeit und technische Weiterentwicklung bedingte geringfügige Änderungen der Maße, Farben und Ausführung bleiben vorbehalten.

8 Modellguss: Marken-, Muster- und sonstige Schutzrechte, Haftungsbeschränkung

(1) Mit der Auftragserteilung und Anlieferung von Modellen zur Fertigung von Abgüssen erklärt der Kunde zugleich konkludent gegenüber der Firma Messing-Zawadski, dass die angelieferten Modelle keinen gewerblichen Schutzrechten Dritter unterliegen. Für die etwaige Verletzung solcher Rechte übernimmt die Firma Messing-Zawadski keine Haftung. Von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung etwa bestehender oder von Dritten auch nur in Anspruch genommener Rechte stellt der Kunde die Firma Messing-Zawadski im Außenverhältnis unwiderruflich frei.

(2) Ein etwa notwendiger Transport oder Versand der Modelle zur Gießerei erfolgt jeweils auf Gefahr des Kunden.

(3) Die Haftung der Firma Messing-Zawadski für Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust angelieferter Modelle, ist ausgeschlossen. Solche Beeinträchtigungen der Sachsubstanz sind aufgrund der Besonderheiten des technischen Reproduktionsprozesses jederzeit möglich. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, in denen der Firma Messing-Zawadski grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt vor. Für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen haftet die Firma Messing-Zawadski jedoch nur in Fällen grober Fahrlässigkeit. Schadenersatz in Geld kann der Kunde in den Fällen dieses Absatzes 3 nur in Höhe des Materialwertes verlangen.

(4) Die gesetzliche Haftung der Firma Messing-Zawadski und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung für sonstige Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Firma Messing-Zawadski deren Eigentum. Auch bei der Hingabe von Wechseln, auch von Finanzierungswechsel im Scheck-/ Wechselverfahren, und Schecks bleibt die Ware bis zur unwiderruflichen Gutschrift des Scheck- bzw. Wechselbetrages Eigentum der Firma Messing-Zawadski.

10 erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde ist berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt (§ 9) gelieferte Ware weiter zu veräußern, sofern die Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs erfolgt. Der Kunde tritt der Firma Messing-Zawadski jedoch bereits im Voraus, mit dem Abschluss des der Vorbehaltslieferung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrages, alle Forderungen aus dieser späteren Weiterveräußerung ab. Die Firma Messing-Zawadski nimmt diese Abtretung an.

(2) Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt (Absatz1) gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware erst nach oder aufgrund einer Weiterverarbeitung, Umgestaltung oder Verbindung bzw. Vermischung weiterveräußert wird. Wird die Vorbehaltsware nach Weiterverarbeitung, Umgestaltung oder Verbindung bzw. Vermischung weiter-veräußert, oder gemeinsam mit anderen Waren die im Eigentum des Kunden stehen, ist die gesamte Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer abgetreten, bis zu einer Höhe von 120 Prozent des mit der Firma Messing-Zawadski vereinbarten Bruttokaufpreises.

(3) Die Firma Messing-Zawadski ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen unter Offenlegung der Abtretung jederzeit berechtigt. Wenn und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Messing-Zawadski ordnungsgemäß nachkommt, wird diese die Abtretung jedoch nicht offen legen.

(4) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma Messing-Zawadski als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diese jedoch zu verpflichten.

(5) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen oder Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Firma Messing-Zawadski Miteigentum an der so neu geschaffenen Sache. Über die Höhe des Miteigentumsanteils entscheidet das Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der mitverarbeiteten fremden Sachen oder Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde wird die neu geschaffene Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und für die Firma Messing-Zawadski kostenfrei verwahren.

11 Gerichtsstand

Örtlich zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang der Anbahnung, dem Abschluss, der Durchführung und der Rückabwicklung von Verträgen mit der Firma Messing-Zawadski, einschließlich des Rechts der Leistungsstörungen und der gesetzlichen Schuldverhältnisse ist das für den Sitz der Firma Messing-Zawadski zuständige Gericht. Das gilt nicht, soweit der Vertragspartner der Firma Messing-Zawadski Verbraucher ist.

12 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Rechtsverhältnisse die sich aus der Anbahnung, dem Abschluss, der Durchführung und der Rückabwicklung von Verträgen, einschließlich des Rechts der Leistungsstörungen und gesetzlichen Schuldverhältnisse mit der Firma Messing-Zawadski ergeben, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Berlin, den 25.02.2019

Widerrufsbelehrung (Widerrufs- und Rückgaberecht)

Sie können Ihre Vertragserklärung gemäß Paragraf 312d, 355 BGB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Messing-Zawadski, Elbestraße 39, 12045 Berlin.

Folgend des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. auch gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) heraus zu geben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung deren Bestellwert insgesamt bis 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nichtpaketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Diese Hinweise zum Fernabgabegesetz ist fester Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PFLEGEANLEITUNG FÜR MESSINGBESCHLÄGE

1. Die Oberfläche von Messingbeschlägen – besonders im Außenbereich – unterliegt einem natürlichen Oxidationsprozess, der das Messing “anlaufen” lässt. Diesem Prozess kann durch eine regelmäßige Reinigung entgegengewirkt werden.

2. Zur Reinigung keine scharfen Mittel oder Gegenstände verwenden.

3. Wir empfehlen eine von uns verwendete Politurwatte, da bei der Reinigung mit dieser keine unschönen Rückstände – wie z.B. bei der Reinigung mit flüssigen Reinigungsmitteln – zurückbleiben. Besonders bei Beschlägen mit viel Ornamentik können diese Rückstände zu einem unschönen Problem werden.

4. Das Messing wird mit der Watte abgerieben. Hierbei löst sich der Schmutz von der Oberfläche des Messings. Dieser Schmutz kann dann anschließend mit einem weichen, sauberen Tuch entfernt werden.

5. Die Watte ist zu beziehen über die Firma Messing-Zawadski – Preis auf Anfrage.

6. Bei patinierter Ware genügt die Reinigung mit einem Tuch ohne Reinigungsmittel. Gleiches gilt für lackierte Ware.